1. Allgemeines 

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge an Michael Geißler . Eigene Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers haben hingegen keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von den Parteien ausdrücklich schriftlich im Einzelfall als Auftragsgrundlage vereinbart.

b) Lichtbilder im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von Michael Geißler hergestellten Produkte, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

2. Urheberrecht 

a) Michael Geißler ist Inhaber des Urheberrechts an den Lichtbildern, die von ihm gefertigt oder bearbeitet worden sind, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.

b) Die von Michael Geißler hergestellten Lichtbilder sind ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Soll etwas anderes gelten, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Überträgt Michael Geißler die Nutzungsrechte an seinen Werken – sofern ausdrücklich nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – auf den Auftraggeber, so bezieht sich dies nur auf das einfache Nutzungsrecht.

c) Der Auftraggeber wird erst dann Inhaber der Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wenn die vollständige Bezahlung des Honorars nach gültiger Preisliste erfolgt ist. Bis zur Zahlung des Honorars bleibt Michael Geißler Inhaber aller Rechte.

d) Grundsätzlich hat der Auftraggeber, der Besteller, eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG kein Recht, das Lichtbild selbständig zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn ihm nicht zuvor die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.  Mit Aushändigung der Bilddaten ist das Nutzungsrecht übertragen und die Vervielfältigung ausdrücklich erwünscht. Das Urheberrecht wird hiervon nicht berührt. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

e)Im Zuge der Verwertung der Lichtbilder durch den Auftraggeber kann Michael Geißler, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Die Nennung des Urhebers erfolgt zum einen zwecks Kennzeichnung des Urhebers und seiner Rechte und zum anderen deswegen, weil der Betrachter oder Verwender des Werkes die Möglichkeit haben soll, auf den Fotodesigner bei eigenen Aufträgen zurückzugreifen.

f)Digitale Bilddaten verbleiben für mindesten ein Jahr beim Urheber. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mit dem Kauf der digitalen Daten ist Michael Geißler nicht mehr zur Archivierung der Bilddaten verpflichtet. Eine Sicherung der Bilddaten kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung höherer Gewalten (z.B. Feuer oder Katastrophen)

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

a) Für die Herstellung des Werkes wird ein Honorar als Stunden-, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, so gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Firma Blendeeinskommavier als vereinbart.

b) Der Fälligkeitszeitpunkt für die geleisteten Dienstleistungen ist, wenn icht anders schriftlich vereinbart, 1 Woche nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum). Verstreicht der Fälligkeitszeitpunkt ohne Zahlung des Auftraggebers (Gutschrift auf dem Konto), so befindet sich der Auftraggeber, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedürfte, im Verzuge.

c) Michael Geißler behält sich den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung seiner Rechnung ausdrücklich vor. 

4. Haftung

a) Die Haftung von Michael Geißler und seiner Erfüllungsgehilfen wird, soweit gesetzlich zulässig, auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz beschränkt.

b) Die Haftung für Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (siehe oben, Punkt a).

d) Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet Michael Geißler nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des verwendeten Fotomaterials.

e) Für die Zusendung bzw. Rücksendung von Bildern haftet der Fotograf nicht.

f) Bei Mängeln des Werkes ist der Anspruch des Auftraggebers auf die Nachbesserung (Nachbearbeitung) bzw. die Neuanfertigung beschränkt. 

5. Datenschutz

a) Zur Auftragsabwicklung und für den Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von Michael Geißler gespeichert. Er verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des erteilten Auftrages bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und die einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.

b) Für die Datenübermittlung per Kontaktformular gilt gleiches wie in Punkt 5 a.

6. Nutzung und Verbreitung

a) Will der Auftraggeber Lichtbilder oder sonstige Produkte des Fotografen im Internet, im Intranet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern verbreiten, so ist dies nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber, die vor Verbreiterung zu schließen ist, zulässig.

b) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wurde, räumt der Auftraggeber dem Fotografen das unwiderrufliche Recht ein, das im Rahmen des Auftrags entstandene Foto- und Bildmaterial oder sonstigen Leistungen, auszugsweise zu eigenen Werbezwecken zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder in ähnlicher Form zu nutzen. Die Erteilung dieses Nutzungsrechtes und die damit einhergehende Abtretung von Bildrechten erfolgt nur in soweit, wie der Auftraggeber dies aufgrund rechtlicher Bestimmung vermag und ohne das Rechte Dritter dadurch gestört werden. Wurde dieser Nutzung ausdrücklich und schriftlich widersprochen, so ist diese nur dann gültig, wenn der Auftraggeber den Widerspruch rechtzeitig (vor der Auftragsbestätigung) und handschriftlich im Original an den Fotografen erteilt hat. Der Nachweis hierüber fällt dem Auftraggeber zur Last.

c) Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Erteilung des Auftrages, Lichtbilder und sonstige Produkte des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten dauerhaft gekennzeichnet wird.

7. Salvatorische Klausel 

a)Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, ist die Vereinbarung als Ganzes davon nicht berührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt. 

8. Schlussbestimmungen

a) Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis der Sitz von Michael Geißler.

b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website von Michael Geißler ebenso ins Internet gestellt, wie die jeweils gültigen Preislisten und sonstigen Beschreibungen und Beschränkungen. Im Zweifel ist jeweils die Fassung gültig, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ins Internet gestellt ist.

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